ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

DER FUTUREWEB GMBH (FUTUREWEB)

Stand: 01. Juli 2022
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INHALT:

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Vertragsabschluss
Vertragsdauer und Kündigungsfristen
Honorar, Preise und Zahlung
Termine

LEISTUNGEN VON FUTUREWEB
Projektarbeiten
Consulting-Dienstleistungen
Webhosting
Fernwartung, Wartung und Support
Fotografie
Portal-Manager

RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTNER
Mitwirkungspflicht des Kunden
Ergebnisse, Anmeldung von Schutzrechten
Schutzrechte Dritter
Gewährleistung
Haftung und Schadenersatz
Verschwiegenheitspflicht
Eigentumsvorbehalt
Widerrufsrecht für Verbraucher
Datenschutz

ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN
Schlussbestimmungen


A.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

§ 1

Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Warenbestellungen und Dienstleistungen, die FUTUREWEB für ihre Kunden erbringt. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt FUTUREWEB nicht an, es sei denn, FUTUREWEB hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichungen von diesen AGB können nur in schriftlicher Form vereinbart werden.

1.2    Diese AGB gelten bis zur Herausgabe neuer AGB durch FUTUREWEB auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle zwischen FUTUREWEB und dem Kunden, selbst wenn diese ohne Hinweis auf diese AGB zustande kommen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.3 FUTUREWEB behält sich vor, diese AGB jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten AGB als angenommen. In der Ankündigung wird gesondert auf die Bedeutung der vierwöchigen Frist hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Änderung der AGB, bleibt das Vertragsverhältnis auf Grundlage der vorherigen AGB bestehen; FUTUREWEB behält sich diesfalls aber das Recht vor, den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen zu kündigen.

 

 § 2

Vertragsabschluss

 2.1    Angebote von FUTUREWEB sind freibleibend. Ein Auftrag gilt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von FUTUREWEB oder tatsächliche Leistungserbringung durch FUTUREWEB als angenommen.

2.2    Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Auftrag, in dem alle vereinbarten Warenbestellungen bzw Dienstleistungen, allenfalls eine erläuternde Leistungsbeschreibung sowie das Entgelt festgehalten werden. Bei Dauerschuldverhältnissen werden auch der Beginn der Leistungserbringung, die Vertragsdauer sowie Kündigungsfristen bzw ein allfälliger Kündigungsverzicht im Auftrag festgehalten.

2.3    Mit Vertragsunterzeichnung bzw Auftragserteilung erklärt der Kunde, dass die vertragsgegenständliche Warenbestellung bzw Dienstleistung und Leistungsbeschreibung von ihm geprüft wurde und die vereinbarten Leistungen seinen Bedürfnissen entsprechen.

2.4    Von Angestellten oder Beauftragten von FUTUREWEB gemachte Zusicherungen sind unerheblich, soweit sie nicht von FUTUREWEB schriftlich bestätigt werden.

2.5    Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind für FUTUREWEB nicht verbindlich und geben dem Kunden keinen Anspruch auf Schadenersatz.

2.6    Ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von FUTUREWEB ist der Kunde nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis mit FUTUREWEB auf einen Dritten zu übertragen.

 

§ 3

Vertragsdauer und Kündigungsfristen

3.1    Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse sind auf unbestimmte Zeit oder die vereinbarte bestimmte Zeit abgeschlossen. Wird im Auftrag keine bestimmte Vertragsdauer festgehalten, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsletzten gekündigt werden. Ist eine bestimmte Vertragsdauer vorgesehen, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten vor dem Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen (Vertragsverlängerung) ausdrücklich und rechtzeitig vor Beginn der zweimonatigen Kündigungsfrist hingewiesen.

3.2    Wenn ein Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum vereinbart ist, kann eine ordentliche Kündigung seitens des Kunden erst wirksam ausgesprochen werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn vollständig verstrichen ist.

3.3    Beide Vertragspartner haben die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Als wichtiger Grund zur Auflösung für FUTUREWEB gelten insbesondere

a)      ein qualifizierter Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung und Nachfristsetzung von 14 Tagen;

b)      ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertragliche Bestimmungen durch den Kunden;

c)      die Nutzung eines zur Verfügung gestellten Zuganges (zB Hosting-, E-Mail- oder sonstigen Accounts) für rechts- oder sittenwidrige Zwecke, insbesondere Spamming (Übermittlung ungewollter Nachrichten), Phishing (Herstellung gefälschter E-Mails zur Gewinnung von Daten des Empfängers) oder Versenden von Viren oder Schadsoftware;

d)      die nicht erfolgte Mitwirkung des Kunden an der Leistungserbringung durch FUTUREWEB (siehe dazu § 12) trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist;

e)      wenn der Kunde durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen zulässt, dass von FUTUREWEB gehostete, aber vom Kunden selbst verwaltete Websites wiederholt gehackt werden.

 

FUTUREWEB kann nach ihrem eigenen Ermessen anstelle der unmittelbaren Vertragsauflösung die laufende Leistungserbringung unterbrechen und den Kunden auffordern, den wichtigen Grund der Vertragsauflösung binnen angemessener Frist zu beseitigen. Der Kunde hat den Aufwand der Leistungsunterbrechung in Höhe von EUR 30,00 zu ersetzen, wobei sich FUTUREWEB die Geltendmachung eines höheren Aufwandersatzes vorbehält. Bei Verdacht von Rechtsverletzungen auf gehosteten Websites oder durch einen E-Mail-Account darf FUTUREWEB diesen Inhalt entfernen bzw den Zugriff sperren. FUTUREWEB wird den Kunden über derartige Maßnahmen in Kenntnis setzen. Der Kunde kann daraus keine (Schadenersatz-)Ansprüche ableiten.

3.4    Sämtliche Fälle der außerordentlichen Kündigung, die aus einem Grund erfolgen, die der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind, lassen den Anspruch von FUTUREWEB auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt. FUTUREWEB muss sich dabei nicht anrechnen lassen, was sie sich durch vorzeitige Vertragsbeendigung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Kapazitäten erworben hat oder erwerben hätte können.

 

§ 4

Honorar, Preise und Zahlung

4.1    Die Höhe des Entgelts wird im Auftrag von FUTUREWEB ausgewiesen und versteht sich im Zweifel exklusive Umsatzsteuer. FUTUREWEB wird die Umsatzsteuer auf Rechnungen separat ausweisen. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw -stelle von FUTUREWEB.

4.2    Kostenvoranschläge von FUTUREWEB sind stets unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird FUTUREWEB den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die angezeigte Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen schriftlich widerspricht. Für Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, wobei diese Kosten ohne Weiteres in Rechnung gestellt werden können.

4.3    Kostenvoranschläge von FUTUREWEB sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt wird.

4.4    Der Honoraranspruch von FUTUREWEB entsteht für jede einzelne erbrachte Leistung. Dies gilt auch für alle Leistungen von FUTUREWEB, die aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund nicht zur bestimmungsgemäßen Umsetzung gelangen. Alle auftragsbezogenen Leistungen, die nicht ausdrücklich durch ein allenfalls vereinbartes Pauschalhonorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.

4.5    FUTUREWEB ist jederzeit berechtigt, sowohl für das vereinbarte Honorar als auch für Barauslagen Vorauszahlungen zu verlangen. Für Barauslagen sind angemessene Vorauszahlungen mit Auftragserteilung fällig. FUTUREWEB ist berechtigt, ihre Dienstleistungen monatsweise abzurechnen.

4.6    FUTUREWEB behält sich beim Webhosting und anderen Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Entgelte bei Änderungen der Registrierungskosten bei der/den relevanten Registrierungsstelle(n) vor.  

4.7    Sämtliche Entgelte sind wertgesichert nach dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 oder einem Folgeindex. Basiszahl für die Indexberechnung ist der Monat des Vertragsabschlusses. Die jeweilige Indexanpassung kann jährlich im Monat des Vertragsabschlusses erfolgen. Die Nichtgeltendmachung der Indexanpassung bedeutet keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Preiserhöhungen.

4.8    Rechnungen sind ohne jeden Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch und ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Kunden, die Unternehmer sind, müssen binnen 14 Tagen und Kunden, die Verbraucher sind, können binnen 3 Monaten ab Zustellung der Rechnung begründete Einwendungen gegen die Rechnung erheben; andernfalls gilt die Rechnung als dem Grunde und der Höhe nach anerkannt. Im Fall der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt bei Verzug auch nur einer einzigen Ratenzahlung Terminverlust ein.

4.9    Bei Verzug ist FUTUREWEB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, zu verlangen. Kunden, die Verbraucher sind, haben Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten. Bei Überschreiten des Zahlungsziels behält es sich FUTUREWEB vor, Mahngebühren in der Höhe von EUR 40,00 netto für Mahnungen und sämtliche anfallenden Kosten für Betreibungsschritte durch Dritte (Rechtsanwaltskosten bzw Kosten von Inkassobüros) nach dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarif bzw nach den Bestimmungen der Inkassogebührenverordnung zu verrechnen.

4.10  Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung durch FUTUREWEB. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt FUTUREWEB, die laufende Leistungserbringung binnen 14 Tagen nach schriftlichem Hinweis einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der bei FUTUREWEB entstandene Gewinnentgang sind vom Kunden zu tragen.

4.11  Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, berechtigt dies FUTUREWEB, für noch ausstehende Leistungen Vorauszahlungen oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.

4.12  Bis zur vollständigen Bezahlung werden nur mit dem Zahlungsziel befristete Werknutzungsbewilligungen bzw Werknutzungsrechte an schutzrechtsfähigen Werken eingeräumt. Eine allfällige Fristverlängerung hat der Kunde vor Ablauf der Frist bei FUTUREWEB zu erwirken. Der Ablauf der befristeten Werknutzungsbewilligung bzw Werknutzungsrechts aufgrund einer nicht termingerechten Zahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis lässt die vollständige Zahlungspflicht des Kunden unberührt.

4.13  Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an FUTUREWEB direkt geleistet werden. Sind mehrere Forderungen gegen den Kunden offen, so werden Zahlungen des Kunden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Die Anrechnung erfolgt stets zunächst auf allfällige Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung.

4.14  Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur bei Zahlungsunfähigkeit von FUTUREWEB sowie schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Kunden, die Verbraucher sind, können darüber hinaus auch mit Forderungen aufrechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen. Kunden, die Unternehmer sind, kommt kein Zurückbehaltungsrecht von Zahlungen zu. Kunden, die Verbraucher sind, dürfen Zahlungen nur dann zurückhalten, wenn FUTUREWEB ihre Leistung nicht vertragsgemäß erbringt oder die Erbringung durch ihre schlechten Vermögensverhältnisse, die dem Verbraucher zur Zeit der Vertragsschließung weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, gefährdet ist.

 

 

§ 5

Termine

FUTUREWEB ist bemüht, vereinbarte Termine und Fristen einzuhalten. Werden Termine und Fristen nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, sind sie für FUTUREWEB unverbindlich. Die Nichteinhaltung eines verbindlichen Termins / einer verbindlichen Frist berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung ihm gesetzlich zustehender Rechte, wenn eine nach schriftlicher Mahnung eingeräumte Nachfrist von mindestens 14 Tagen ungenutzt verstrichen ist. Allfällige daraus entstehende Ansprüche aus den Titeln der Gewährleistung oder Schadenersatz bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von FUTUREWEB. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei deren Beauftragten – lassen keine Verzugsfolgen entstehen.

 


 

B.

LEISTUNGEN VON FUTUREWEB

 

§ 6

Projektarbeiten

6.1    FUTUREWEB bietet seinen Kunden diverse Projektarbeiten, insbesondere Webdesign, Druckaufträge, Web-Programmierung und Updates für Websites, an. Der Umfang und Inhalt von im Rahmen beauftragter Projektarbeiten zu erbringenden Dienstleistungen von FUTUREWEB werden im Auftrag näher definiert.

6.2    FUTUREWEB wird ihre Leistungen in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden erbringen. Der Kunde wird FUTUREWEB durch seine ausreichende und zeitnahe Mitwirkung die rechtzeitige und vollständige Leistungserbringung ermöglichen (siehe dazu auch § 12). Bei Bedarf benennen FUTUREWEB und der Kunde je einen Projektleiter zur Abwicklung des Projekts. Diese entscheiden gemeinsam über die Abwicklung des Projekts.

6.3    Beide Vertragspartner sind verpflichtet, einander über Umstände gleich welcher Art, die den Projektfortschritt wesentlich behindern, unverzüglich zu informieren. Das gilt unabhängig davon, ob sie im jeweils eigenen Verantwortungsbereich, beim anderen Vertragspartner oder bei Dritten liegen. FUTUREWEB und der Kunde werden in einem solchen Fall einvernehmlich über zweckmäßige Maßnahmen entscheiden, um dem ursprünglichen Projektziel so nahe wie möglich zu kommen.

6.4    Die Ausarbeitung individueller Projekte erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Der Kunde hat die rechtliche, vor allem die datenschutz-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit aller im Projekt gesetzten Maßnahmen selbst zu überprüfen bzw überprüfen zu lassen (vgl dazu § 14).

6.5    Für den Fall, dass der Kunde Hardware, Betriebssysteme odgl von Dritten bezieht, wird FUTUREWEB über Aufforderung eine Beurteilung der grundsätzlichen Eignung dieser Einrichtungen für die angestrebten Ziele abgeben. Leistungen wie etwa Aufwand für Tests, Einrichtungsarbeiten an diesen Einrichtungen des Kunden udgl werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet, wenn sie nicht ausdrücklich im Leistungsinhalt des Auftrags enthalten sind.

6.6    Der Kunde trägt Kosten und Risiken für den laufenden Betrieb der Einrichtungen selbst, dazu gehören auch technisch und organisatorisch angemessene Datensicherung, Schutz gegen unberechtigte Zugriffe und Virenbefall.

6.7    FUTUREWEB wird dem Kunden die Projektarbeit nach Fertigstellung zur Verfügung stellen. Eine Abnahme des Projekts durch den Kunden erfolgt sodann in maximal zwei Korrekturrunden. In einer Korrekturrunde hat der Kunde binnen zwei Wochen ab Zurverfügungstellung des Projektinhalts durch FUTUREWEB gebündelt und schriftlich auf seine Änderungswünsche hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für programmierte Websites und für beauftragte Updates dieser Websites. FUTUREWEB wird die Änderungswünsche des Kunden einarbeiten und dem Kunden den überarbeiteten Projektinhalt zur Verfügung stellen. Erfolgt binnen der zweiwöchigen Frist ab Zurverfügungstellung der Projektarbeit keine Rückmeldung des Kunden, gelten die Projektinhalte als inhaltlich freigegeben und abgenommen.

6.8    Falls sich die Abnahme des Projekts ohne Verschulden von FUTUREWEB über die vereinbarten Termine hinaus verzögert, haftet FUTUREWEB nicht für den daraus resultierenden Terminverzug.

6.9    Änderungswünsche oder Änderungen der Vorgaben, die nach Abnahme vom Kunden bekannt gegeben werden, verursachen Mehraufwand. Deshalb werden solche Änderungswünsche von FUTUREWEB hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Qualität, Aufwand und Termine überprüft. Der Aufwand für die Prüfung kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Falls der Änderungswunsch durchführbar ist, wird das Ergebnis dem Kunden als Änderungs- oder Zusatzangebot übermittelt. Bis zur Beauftragung wird das Projekt nach den alten Vorgaben fortgeführt.

6.10  Dienstleistungen, die FUTUREWEB über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinaus auf Wunsch des Kunden erbringt, werden zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuell gültigen Stundensätzen von FUTUREWEB abgerechnet.

6.11  Dienstleistungen werden innerhalb der normalen Arbeitszeit von FUTUREWEB (Montag bis Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 12:00 Uhr) erbracht. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Kunden eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Außerhalb der normalen Arbeitszeit gilt der doppelte aktuell gültige Stundensatz.

6.12  Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen vom schriftlich vereinbarten Vertragsinhalt, sind FUTUREWEB vom Kunden ausreichend dokumentiert schriftlich zu melden. FUTUREWEB ist um ehest mögliche Mängelbehebung bemüht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 15 zur Gewährleistung.

6.13  Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Projektleistungen von FUTUREWEB nur mit Hard- und Software auf dem aktuellen Stand der Technik kompatibel. Insbesondere bei Webbrowsern kann grundsätzlich nur eine Kompatibilität der Projektleistungen mit aktuellen Versionen gängiger Webbrowser gewährleistet werden. Wünscht der Kunde eine Kompatibilität mit veralteter Hard- oder Software, ist dies FUTUREWEB vorab mitzuteilen und gesondert zu vereinbaren.

6.14  Der Kunde hat bei Projektarbeiten keinen Anspruch auf Herausgabe des entsprechenden Quellcodes.

 


 

§ 7

Consulting-Dienstleistungen

7.1    FUTUREWEB bietet seinen Kunden diverse Consulting-Dienstleistungen an. FUTUREWEB kommt seinen vertraglichen Verpflichtungen nach, wenn sie sich nach besten Kräften bemüht, unter Ausnutzung des Stands von Wissenschaft und Technik und unter Verwertung der eigenen Kenntnisse und Erfahrungen das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

7.2    Der Umfang und Inhalt der Beratungsleistungen von FUTUREWEB werden im Auftrag definiert.

7.3    FUTUREWEB benötigt für die Ausführung des Auftrags alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben zu können. Der Kunde verpflichtet sich, die bei ihm vorhandenen technischen und wirtschaftlichen Informationen sowie Unterlagen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen, soweit dies zur zweckmäßigen Durchführung des Auftrags erforderlich ist. Die nach gründlichem Nachfragen erhaltenen Informationen kann FUTUREWEB ungeprüft zur Grundlage ihres weiteren Vorgehens machen, sofern ein Irrtum des Kunden bzw eine Fehlinformation des Kunden für FUTUREWEB nicht von vornherein offenkundig erkennbar ist.

7.4    Consulting-Dienstleistungen werden innerhalb der normalen Arbeitszeit von FUTUREWEB er­bracht. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Kunden eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert nach den aktuellen Stundensätzen in Rechnung gestellt. Außerhalb der normalen Arbeitszeit gilt der doppelte aktuell gültige Stundensatz.

7.5    Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

 

 

§ 8

Webhosting

8.1    FUTUREWEB bietet seinen Kunden neben Projekten (§ 6) und Consulting-Dienstleistungen (§ 7) auch die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webhosting an. Dazu zählen insbesondere das Zurverfügungstellen von Webspace, das Zurverfügungstellen und die Verwaltung von Domains, Shared-Hosting, Zurverfügungstellen von E-Mail-Postfächern, das Zurverfügungstellen eines virtuellen oder dedizierten Servers oder von SSL-Zertifikaten.  

8.2    Umfang und Dauer des beauftragten Webhostings sowie das monatliche Entgelt werden im Auftrag festgehalten.

8.3    FUTUREWEB ist berechtigt, das Entgelt für das Webhosting monatlich im Vorhinein in Rechnung zu stellen.

8.4    FUTUREWEB vermittelt und reserviert eine gewünschte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Sofern nichts anderes vereinbart ist, fungiert FUTUREWEB hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle, das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass die Allgemeinen Vertragsbedingungen der nic.at (abrufbar unter https://www.nic.at) bzw der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle gelten. Die Registrierungsgebühr ist in den Beträgen, die FUTUREWEB dem Kunden verrechnet, enthalten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird (siehe dazu auch § 4.6).

8.5    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle der Domain nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit FUTUREWEB aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden sendet FUTUREWEB dem Kunden das richtige Kündigungsformular zu.

8.6    Bei Firewalls, die von FUTUREWEB errichtet, betrieben und/oder überprüft werden, geht FUTUREWEB mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. FUTUREWEB weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit durch Firewall-Systeme nicht erreicht werden kann. Firewalls können in Ausnahmefällen auch den Zugang zu Websites sperren, von denen tatsächlich keine Gefahr ausgeht. In all diesen Fällen haftet FUTUREWEB für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (vgl § 16), jedenfalls aber nicht, wenn die Firewall dem Stand der Technik entspricht.

8.7    Der Kunde akzeptiert die in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen vereinbarten Volumsbegrenzungen. Bei einer Überschreitung einer Begrenzung behält sich FUTUREWEB eine Verrechnung der über das gesetzte Limit hinausgehenden Einheiten nach dem aktuellen Volumspreis vor.

8.8    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet, insbesondere das Aufrufen von Links und Anhängen in E-Mails und das selbständige Verwalten von Websites, mit Unsicherheiten verbunden ist (zB Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern etc). FUTUREWEB kann für Schäden aus Obengenanntem keine Haftung übernehmen.

8.9    Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, FUTUREWEB zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. FUTUREWEB ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung von Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Auf Wunsch des Kunden kann ihm vor Vertragsbeendigung eine statische Kopie seiner Website zur Verfügung gestellt werden, ein Anspruch auf Übermittlung des Quellcodes besteht jedoch jedenfalls nicht. Aus einer Löschung nach Vertragsbeendigung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche gegenüber FUTUREWEB ableiten.

 

 

§ 9

Fernwartung, Wartung und Support

9.1    Damit FUTUREWEB im Gewährleistungsfall oder für sonstige Hilfestellung den Kunden rasch unterstützen kann, kann ein Fernwartungszugang eingerichtet werden. Jeder Vertragspartner trägt die dafür in seinen Räumlichkeiten entstehenden Kosten (für Hardware, Software, Telefonleitungen etc) selbst. Die Vertragspartner entscheiden gemeinsam über den technischen Lösungsweg und die relevanten Sicherheitsaspekte. FUTUREWEB ist insbesondere berechtigt, beim Kunden eine Software zu implementieren, die ihm eine ordnungsgemäße Fernwartung ermöglicht. Sämtliche Urheber- bzw Werknutzungsrechte an dieser Software verbleiben bei FUTUREWEB, dem Kunden werden keine wie immer gearteten Rechte an der Software eingeräumt.

9.2    Entsteht FUTUREWEB durch eine vom Kunden zu vertretende Nichtverfügbarkeit des Fernwartungszugangs ein Nachteil oder Mehraufwand, so kann dem Kunden der Mehraufwand gesondert verrechnet werden. Für allfällige Schäden aus der Nichtverfügbarkeit des Fernwartungszugangs haftet FUTUREWEB nicht.

9.3    Nach Start des Echtbetriebs kann eine weitere Betreuung durch Wartung und Support erfolgen. Den genauen Zeitpunkt für die Übergabe in den Support und die Details der Abwicklung dieser Übergabe legen die Vertragspartner gemeinsam fest. Über die Wartung und den Umfang der von FUTUREWEB in diesem Zusammenhang zu erbringenden Leistungen wird ein eigener Wartungsvertrag abgeschlossen. Auch bei Wartungsverträgen greift § 8.8.

 

 

§ 10

Fotografie, VR-Fotos und 3D-Scans

10.1    Der Kunde kann FUTUREWEB mit der Anfertigung von Lichtbildern, 360° VR-Fotos bzw 3D-Scans (in der Folge kurz gemeinsam: „Bilder“) beauftragen. Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass durch die Anfertigung der Bilder nicht in Schutzrechte Dritter, insbesondere in Urheberrechte, eingegriffen wird (siehe dazu auch § 14). Der Kunde wird FUTUREWEB bei Eingriffen in Schutzrechte Dritter schad- und klaglos halten.

10.2    FUTUREWEB räumt dem Kunden eine örtlich, zeitlich, medial und auflagenmäßig unbeschränkte Werknutzungsbewilligung zur Nutzung der in Auftrag gegebenen Bilder ein. Der Kunde hat einen Urhebervermerk entweder direkt beim Bild oder im Impressum der entsprechenden Website anzubringen. Eine Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder selbständige Bearbeitung der Bilder ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der FUTUREWEB gestattet. Die dem Kunden eingeräumte Werknutzungsbewilligung beschränkt sich auf die bearbeiteten und ausgelieferten Bilder, nicht jedoch auf die Rohdaten. FUTUREWEB behält sich das Recht vor, die Bilder für Werbung in eigener Sache zu verwenden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden wird FUTUREWEB Dritten keine Werknutzungsbewilligungen an den Bildern einräumen.

10.3    Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Bilder nach Erhalt zu archivieren. FUTUREWEB kann eine dauerhafte Archivierung nicht garantieren.  

10.4    Im Übrigen gelten bei der Anfertigung von Lichtbildern, 360° VR-Fotos bzw 3D-Scans die Bestimmungen zu Projektarbeiten gemäß § 6 analog.

 

 

§ 11

Portal-Manager

11.1    FUTUREWEB bietet die Nutzung eines Portal-Managers („Location Marketing Software Platform“) an, der es dem Kunden ermöglicht, seine Unternehmensstandortdaten wie insbesondere Firma, Adresse, Kontaktdaten, Fotos, Logos, etc (in der Folge gemeinsam kurz „Standortdaten“) auf unterschiedlichen Internet-Plattformen (in der Folge kurz „Verzeichnispartner“) zu veröffentlichen, zu aktualisieren, zu überprüfen sowie weitere benachbarte Services zu inkludieren. Laufzeit, Beendigung und weitere Details der Vereinbarung werden im Auftrag definiert.

11.2    Der Kunde stellt FUTUREWEB alle relevanten Standortdaten in einem von FUTUREWEB vorgegebenen Format zur Verfügung. FUTUREWEB wird die Standortdaten nach Übermittlung durch den Kunden zu Veröffentlichungszwecken im Ausmaß der vertraglichen Vereinbarung den Verzeichnispartnern zur Verfügung stellen. FUTUREWEB stellt außerdem sicher, dass der Kunde während der Vertragslaufzeit über den Portal-Manager jederzeit selbst Standortdaten hinzufügen, verändern oder löschen kann. FUTUREWEB wird den Kunden bei Problemen mit der Handhabung des Portal-Managers innerhalb einer angemessenen Frist unterstützen.

11.3    FUTUREWEB stellt dem Kunden eine Liste der aktuellen Verzeichnispartner zur Verfügung. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die Liste der Verzeichnispartner während der Vertragslaufzeit verändern kann. FUTUREWEB wird den Kunden über Änderungen der Verzeichnispartner in Kenntnis setzen. Schadenersatz- oder Minderungsansprüche des Kunden aus der Änderung der Liste der Verzeichnispartner werden dabei ausgeschlossen.

11.4    Der Kunde stellt FUTUREWEB alle für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien im Voraus zur Verfügung. Hierbei hat der Kunde sicherzustellen, dass die übermittelten Unterlagen, Informationen und Materialien zutreffen und frei von Fehlern sind. Eine Haftung von FUTUREWEB aufgrund vom Kunden fehlerhaft zur Verfügung gestellter Informationen, Unterlagen oder Materialien wird ausgeschlossen.

11.5    Dem Kunden ist bekannt, dass die Anzeige und Veröffentlichung der Standortdaten nicht bei sämtlichen Verzeichnispartnern gewährleistet werden kann, sofern Gründe vorliegen, die außerhalb der Kontrollmöglichkeit von FUTUREWEB liegen. Der Kunde erkennt diesbezüglich an, dass die Veröffentlichung bei den Verzeichnispartnern und alle Standortdaten den Charakterbeschränkungen, Qualitätsstandards und anderen anwendbaren Inhaltsrichtlinien der einzelnen Verzeichnispartner unterliegen und dass solche Inhalte jederzeit nach eigenem Ermessen von einem Verzeichnispartner ganz oder teilweise abgelehnt oder jederzeit geändert werden können, um dessen Richtlinien einzuhalten. Gründe dafür können insbesondere sein:

a)        Platzbeschränkungen beim Verzeichnispartner;

b)        Inkompatibilität der Standortdaten mit der Anwendung des Verzeichnispartners;

c)         Nutzung anderer Quellen für die Erhebung der Standortdaten des Kunden;

d)        Veröffentlichungs- und Update-Zyklen eines Verzeichnispartners;

e)        Unmöglichkeit für FUTUREWEB, die Standortdaten zu verorten;

f)         der Verzeichnispartner unterstützt das Format der Standortdaten nicht bzw diese sind beim Verzeichnispartner in der übermittelten Form nicht darstellbar.

In den genannten Fällen ist eine Haftung von FUTUREWEB ausgeschlossen, sofern nicht der Kunde beweist, dass FUTUREWEB die vorstehenden Gründe zu vertreten hat. FUTUREWEB haftet außerdem nicht für Leistungsstörungen, die durch eine falsche oder unzureichende Handhabung des Portal-Managers durch den Kunden entstehen. Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, dass Verzeichnispartner vom Kunden bzw FUTUREWEB verlangen können, vor einer Veröffentlichung die Standortdaten zB per Post oder telefonisch plus PIN-Eingabe zu verifizieren. Der Kunde wird an dieser Verifikation entsprechend mitwirken.

11.6    Verzeichnispartner verlangen von FUTUREWEB vor der Veröffentlichung der Standortdaten die Einräumung von Rechten in Bezug auf die Verarbeitung dieser Standortdaten. Zum Zweck der Rechteweitergabe räumt der Kunde FUTUREWEB die im folgenden angeführten Rechte ein und garantiert:

a)        dass er berechtigt ist, diese Vereinbarung abzuschließen und die Standortdaten an FUTUREWEB weiterzugeben;

b)        die Standortdaten inklusive Marken und Logos sowie alle weiteren zur Verfügung gestellten Materialien, Informationen und Unterlagen frei von Lasten, Rechten und Interessen Dritter sind;

c)         dass die Standortdaten des Kunden keine Viren, Spyware oder andere schädliche Quellcodes oder Materialien enthalten und frei von Fehlern oder Datenungenauigkeiten sind;

d)        er alle Inhalte, Zustimmungen, Genehmigungen, Zulassungen und Freistellungen erhalten hat und aufrechterhalten wird, die nötig sind, um die Verpflichtungen dieser Vereinbarung zu erfüllen;

e)        keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Rechte aus geistigem Eigentum, oder die Zurverfügungstellung der Standortdaten seinen bestehenden Verpflichtungen oder Vereinbarungen widerspricht oder diese behindert;

e)        dass die Standortdaten aktuell und korrekt und nicht pornografisch, obszön, gesetzwidrig, belästigend, diffamierend, anzüglich, oder irgendwie unangemessen, Gewalt verherrlichend oder schädlich für Minderjährige sind oder die Rechte von Dritten verletzen.

Im Falle der Verletzung vorstehender Pflichten hat der Kunde FUTUREWEB sowie seine verbundenen Unternehmen und Verzeichnispartner von allen Ansprüchen Dritter, die auf dieser Pflichtverletzung beruhen, sowie von den Kosten, die aufgrund der Geltendmachung der Ansprüche Dritter (insbesondere Rechtsberatungskosten) entstehen, freizustellen. Sofern FUTUREWEB einen Verstoß des Kunden gegen die vorstehenden Pflichten feststellt, ist FUTUREWEB befugt, die weitere Verarbeitung abzulehnen.

11.7    Der Kunde gewährt FUTUREWEB, deren verbundenen Unternehmen und den Verzeichnispartnern das weltweite, einfache, nicht ausschließliche, übertragbare und unentgeltliche Recht, die zur Verfügung gestellten Markenlogos, Brand- und Partnernamen und/oder sonstige urheberrechtlich oder anderweitig geschützte Materialien (zB Fotos, Produktkataloge etc) zu nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst alle Rechte und Nutzungsarten, die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen für FUTUREWEB notwendig und hilfreich sind, insbesondere:

a)        die an den Portal-Manager gesendeten Standortdaten aufzunehmen, zu kombinieren, zu ändern und/oder mit anderen von FUTUREWEB oder seinen verbundenen Unternehmen erhaltenen Daten zu erweitern;

b)        die Standortdaten intern bei FUTUREWEB oder einen verbundenen Unternehmen zu nutzen;

c)         die Standortdaten in den Portal-Manager einzupflegen, zu speichern, zu downloaden, laufen zu lassen, zu vervielfältigen, zu digitalisieren, zu duplizieren, zu kopieren, zu übersetzen und zu verarbeiten;

d)        unmittelbar oder mittelbar Produkte, die Standortdaten enthalten, zu verkaufen, zu vertreiben, zu verbreiten, zu promoten und zu bewerben;

e)        die Standortdaten und/oder davon abgeleitete Arbeiten an ihre Verzeichnispartner (direkt oder über eine Vertriebskette) zu übermitteln und

f)         indirekt durch die Verzeichnispartner die Nutzung der Standortdaten durch die Nutzer der Verzeichnispartner zu gewähren.

Eine Veräußerung oder ein sonstiger Vertrieb der alleinigen zur Verfügung gestellten Kundenmaterialien ist von dieser Rechteübertragung nicht umfasst und FUTUREWEB ausdrücklich untersagt.

11.8    Sollte der Kunde Standortdaten löschen, hinzufügen oder ändern, dann hat dies keinerlei Einfluss auf die den Verzeichnispartnern oder deren Nutzern gewährte (Unter-)Lizenz, insofern als diese gelöschten, hinzugefügten oder geänderten Standortdaten von dem besagten Verzeichnispartner und/oder dessen Nutzern genutzt wurden. Der Kunde erkennt hiermit an und erklärt sich damit einverstanden, dass nach Nutzung der Standortdaten (oder eines Teils der Standortdaten) seitens eines Verzeichnispartners und/oder eines seiner Nutzer, FUTUREWEB nicht verpflichtet ist, die Löschung der entsprechenden Standortdaten aus irgendwelchen Produkten, Systemen oder Geräten unter der Kontrolle dieses Verzeichnispartners oder dessen Nutzer oder einer Drittpartei sicherzustellen und auch nicht verpflichtet ist, eine Nicht-Änderung oder Nicht-Nutzung der entsprechenden Standortdaten durch diesen Verzeichnispartner, seinen Nutzer oder eine Drittpartei sicherzustellen. Dies gilt auch im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen FUTUREWEB und dem Kunden entsprechend. Zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben wird FUTUREWEB im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden oder sollte dieser den Wunsch zur Löschung aller datenschutzrechtlich relevanter, personenbezogener Daten geäußert haben, die Verzeichnispartner über diesen Wunsch in Kenntnis setzen.

11.9    Im Falle einer fehlerhaften Verarbeitung (Einbindung, Verbindung etc) von Standortdaten haftet FUTUREWEB nicht, sofern der Fehler in einem für beide Parteien angemessenen Zeitraum durch FUTUREWEB behoben wird.

 


 

C.

RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTNER

 

§ 12

Mitwirkungspflicht des Kunden

12.1  Der Kunde ist zur erforderlichen Mitwirkung bei der Leistungserbringung durch FUTUREWEB verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Informationen sowie gegebenenfalls der Hardware, auf der allfällige Installationen durchgeführt werden sollen.

12.2  Der Kunde stellt alle Texte und sonstige Inhalte (zB Logos), die eingesetzt werden sollen, zur Verfügung.

12.3  Sofern FUTUREWEB dem Kunden Entwürfe, eine fertige Fassung oder Ähnliches vorlegt, werden diese vom Kunden gewissenhaft geprüft. Reklamationen oder Änderungswünsche von Kunden, die Unternehmer sind, sind binnen 2 Wochen ab Übergabe bei sonstigem Verlust von Ansprüchen anzumelden (siehe dazu auch § 6).

12.4  Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen von FUTUREWEB in keiner Weise so zu gebrauchen, die zu einer Beeinträchtigung Dritter führt bzw für FUTUREWEB oder Dritte sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail), Phishing, Versenden von Viren bzw Schadsoftware oder die Verwendung der gehosteten Website zur Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten welcher Art auch immer.

12.5  Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für FUTUREWEB oder für Dritte Schwierigkeiten aufgrund unsicherer technischer Einrichtungen des Kunden, ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet.

12.6  Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter nach den aktuellen Grundsätzen der IT-Sicherheit auszuwählen, geheimzuhalten und regelmäßig abzuändern. Er haftet für Schäden, die durch eine mangelhafte Auswahl oder Geheimhaltung der Passwörter oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.

12.7  Der Kunde verpflichtet sich, FUTUREWEB vollständig schad- und klaglos zu halten, falls FUTUREWEB wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder (verwaltungs-)strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigterweise in Anspruch genommen wird.

12.8  Der Kunde ist verpflichtet, FUTUREWEB von jeglicher Störung oder Unterbrechung unverzüglich zu informieren, um FUTUREWEB die Problembehebung zu ermöglichen, bevor der Kunde andere Personen mit einer Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt FUTUREWEB für Schäden und Aufwendungen, die aus einer unterlassenen oder verspäteten Verständigung resultieren, keine Haftung.

12.9  Kunden, die Unternehmer sind, werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern von FUTUREWEB, die an der Leistungserbringung gegenüber dem Kunden beteiligt waren, während der Dauer der Geschäftsbeziehung und zwölf Monate nach Beendigung der Geschäftsbeziehung unterlassen. Bei einem Verstoß ist der Kunde verpflichtet, einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von drei Bruttomonatsgehältern des betroffenen Mitarbeiters zu leisten.

 

 

§ 13

Ergebnisse, Anmeldung von Schutzrechten

13.1  Ergebnisse im Sinne dieses Vertrags sind schutzrechtsfähige Erfindungen, qualifiziertes Know-how nach der Verordnung (EG) Nr. 772/2004 der Kommission vom 07.04.2004 sowie einfaches, nicht-schutzrechtsfähiges Know-how. Gemeinsame Ergebnisse sind Ergebnisse, die von beiden Vertragspartnern mit jeweils eigenem schöpferischen Anteil erzielt werden.

13.2  Entstehen im Rahmen eines Auftrags schutzrechtsfähige Erfindungen, deren Erfinder FUTUREWEB bzw seine Mitarbeiter sind, so stehen diese Erfindungen FUTUREWEB zu.

13.3  Soweit es sich bei gemeinsamen Ergebnissen um eine Arbeitnehmererfindung handelt (Gemeinschaftserfindung), so verpflichten sich die Vertragspartner zur rechtzeitigen Inanspruchnahme aller Rechte auf die Erfindung gegenüber ihren Arbeitnehmern. Im Innenverhältnis der Vertragspartner wird die Berechtigung an der Erfindung im Verhältnis der wahren Erfinderanteile ihrer Mitarbeiter aufgeteilt.

13.4  Der Kunde erhält an den bei der Durchführung des Auftrags entstandenen Erfindungen und an den von FUTUREWEB darauf angemeldeten sowie ihm erteilten Schutzrechten eine nichtausschließliche und unbefristete Werknutzungsbewilligung für den seinem Auftrag zugrunde liegenden Anwendungszweck.

13.5  Konzepte, Gutachten, Projektarbeiten, Lichtbilder, 360° VR-Fotos bzw 3D-Scans etc von FUTUREWEB genießen urheberrechtlichen Schutz. Das Urheberrecht an diesen Werken steht ausschließlich FUTUREWEB zu. Ohne ausdrückliche anderslautende Vereinbarung gewährt FUTUREWEB nur Werknutzungsbewilligungen und keine Werknutzungsrechte. Die Einräumung einer Werknutzungsbewilligung zugunsten des Kunden bedarf, sofern sie sich nicht aus dem Zweck des Vertragsverhältnisses konkludent ergibt, der schriftlichen Zustimmung durch FUTUREWEB. Eine dem Kunden eingeräumte Werknutzungsbewilligung an urheberrechtlich geschützten Werken von FUTUREWEB erstreckt sich mangels abweichender Vereinbarung nur auf den vom Vertragsverhältnis umfassten Anwendungsbereich. Werknutzungsrechte oder Werknutzungsbewilligungen zugunsten des Kunden gelten erst nach vollständiger Bezahlung des hierfür vereinbarten Entgelts als endgültig eingeräumt (siehe § 4.12).

 


 

§ 14

Schutzrechte Dritter

14.1  Der Kunde ist verpflichtet, allenfalls mit dem Auftrag verbundene Schutzrechte, insbesondere Schutzrechte Dritter, selbst zu prüfen bzw prüfen zu lassen. Dies gilt insbesondere für vom Kunden beigestellte Elemente wie Grafiken, Fotos, Logos, Schriftarten, Texte oder Elemente des Corporate Design. FUTUREWEB ist ihrerseits nicht verpflichtet, beigestellte Elemente auf ihre Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften zu prüfen, kann jedoch die Verbreitung dieser Inhalte bei Verdacht von Verletzungen verweigern. Stellt sich im Verlauf des Auftrags heraus, dass für die erfolgreiche Durchführung der Arbeiten die Benutzung fremder Schutzrechte erforderlich ist, so verpflichtet sich der Kunde, dies FUTUREWEB unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde entscheidet, ob um eine Lizenz angesucht wird oder die Arbeiten in einer Form weitergeführt werden, die eine Verletzung ausschließt.

14.2  Der Kunde hat die rechtliche, vor allem die datenschutz- und urheberrechtliche Zulässigkeit aller von FUTUREWEB empfohlenen Maßnahmen selbst zu überprüfen bzw überprüfen zu lassen. Eine externe rechtliche Prüfung wird nur über schriftlichen Wunsch des Kunden veranlasst, der die damit verbundenen Kosten zu tragen hat. Er wird von FUTUREWEB vorgeschlagene Maßnahmen erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.

14.3  Der Kunde wird für erforderliche Lizenzen selbst und auf eigene Kosten Sorge tragen. Er stellt FUTUREWEB von jeder Haftung für Schutzrechtsverletzungen frei und wird FUTUREWEB diesbezüglich schad- und klaglos halten, soweit die Prüfung von gewerblichen Schutzrechten nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist.

14.4  Der Kunde ist selbst für die inhaltliche Richtigkeit seines Impressums, der rechtlichen Richtigkeit seiner Datenschutzerklärung und die Einhaltung aller Rechtsvorschriften zu Offenlegungspflichten verantwortlich. FUTUREWEB trifft keine Verpflichtung, das Impressum oder die Datenschutzerklärung des Kunden selbst auszuarbeiten bzw inhaltlich oder rechtlich zu prüfen.

 

 

§ 15

Gewährleistung

15.1  FUTUREWEB gewährleistet, dass die von ihr erbrachten Dienstleistungen und Waren der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen und für den vereinbarten Zweck verwendet werden können.

15.2  Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, bleiben unberührt. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern daher 2 Jahre. Verbraucher haben FUTUREWEB Mängel schriftlich anzuzeigen.

15.3  Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von 14 Tagen nach erbrachter Leistung bei FUTUREWEB schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Die Mängelrüge muss eine konkrete, bestmöglich detaillierte Beschreibung der Mängel beinhalten. Eine hinreichende Dokumentation der Mängel hat innerhalb von vier Wochen nach ihrem Auftreten zu erfolgen. Erfolgt die Reklamation berechtigt und rechtzeitig, steht dem Kunden zunächst nur das Recht auf Verbesserung der Leistung zu. Ansprüche auf Zahlungsminderung bzw auf Wandlung stehen dem Kunden nur und erst dann zu, wenn die Versuche von FUTUREWEB, die Mängel zu beheben, auch nach einem Monat – bzw bei komplexeren Mängeln innerhalb einer darüberhinausgehenden, angemessenen Frist – fehlgeschlagen sind. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

15.4  Mängel eines Teils der erbrachten Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der restlichen Leistungen.

15.5  Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Beanspruchung über den vereinbarten Leistungsrahmen, unrichtige Behandlung oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien durch den Kunden entstehen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, außer ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden.

15.6  FUTUREWEB leistet bei Consulting-Dienstleistungen (§ 7) ausdrücklich keine Gewähr für den Fall, dass eine von ihm erbrachte Leistung oder empfohlene Maßnahme keinen oder nicht den erhofften Entwicklungs- oder Optimierungserfolg odgl erreicht.

15.7  Werden von FUTUREWEB gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden nicht automatisch, auch hinsichtlich des Vertrages, welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Ein Gesamtrücktritt ist nur möglich, wenn unteilbare Leistungen iSv § 918 Abs 2 ABGB vorliegen.

15.8  FUTUREWEB übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Projektarbeit mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet, sofern dies nicht ausdrücklich Inhalt des Leistungsauftrags war. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

15.9  FUTUREWEB darf die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten nicht in dem Umfang erfüllt hat, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Lieferung entspricht (zB bei selbständiger Verwendbarkeit).

 

 

§ 16

Haftung und Schadenersatz

16.1  FUTUREWEB haftet – soweit in diesen AGB nicht anders geregelt – nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesem § 16 keine Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen vereinbart werden.

16.2  Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit werden einvernehmlich ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Ist der Kunde Unternehmer, so verjähren Ersatzansprüche in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Kunden, die Unternehmer sind, trifft die Beweislast für ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von FUTUREWEB. Mangelfolgeschäden und entgangener Gewinn, insbesondere bei etwa verspäteter oder mangelhafter Lieferung oder bei Nichtlieferung, und nicht erzielte Effizienzgewinne werden von der Haftung ausgeschlossen. Das Recht des Kunden auf Gewährleistung bleibt nach Maßgabe des § 15 unberührt.

16.3  FUTUREWEB betreibt insbesondere die Dienstleistung des Webhostings unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Insbesondere kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden, dass E-Mails auch ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Insbesondere aufgrund von (von FUTUREWEB oder dem Kunden eingerichteten) Spam-Filtern, Virenfiltern etc kann die Zustellung von E-Mails verhindert werden. FUTUREWEB haftet diesbezüglich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

16.4  FUTUREWEB haftet nicht für Schäden, die der Kunde aufgrund der Nichtbeachtung des Vertrages, insbesondere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch widmungswidrige Verwendung, falsche oder unzureichende Handhabung des Produkts oder durch eigenmächtige Abänderung der erbrachten Leistung von FUTUREWEB entstehen.

16.5  FUTUREWEB ist jederzeit berechtigt, vom Kunden zur Verfügung gestellte und zur Bearbeitung überlassene Materialien, Unterlagen udgl, die gegen geltendes Recht verstoßen oder bei denen diesbezüglich ein begründeter Verdacht besteht, zurückzuweisen oder zu entfernen, ohne dass dem Kunden dadurch Forderungen welcher Art auch immer entstehen.

16.6  Für die Einhaltung gesetzlicher, insbesondere urheber-, patent-, datenschutz-, wettbewerbs- oder kennzeichenrechtlicher, verwaltungsrechtlicher Bestimmungen bei zur Umsetzung gelangenden Maßnahmen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich (vgl § 14), soweit die rechtliche Prüfung nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Dies gilt insbesondere auch für die Prüfung, ob eine Domain insbesondere in Marken- oder Namensrechte Dritter eingreift. Eine Haftung von FUTUREWEB ist demnach jedenfalls ausgeschlossen. Der Kunde erklärt, FUTUREWEB für allfällige Ansprüche Dritter, die auf einem derartigen Verstoß beruhen, schad- und klaglos zu halten.

16.7  Soweit die Haftung von FUTUREWEB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von FUTUREWEB.

 


 

§ 17

Verschwiegenheitspflicht

17.1  FUTUREWEB sagt dem Kunden hiermit Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten zu, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit über ihn bekannt werden und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. FUTUREWEB wird dafür Sorge tragen, dass diese Geheimhaltungsverpflichtung auch durch seine Angestellten und Beauftragten erfüllt wird. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung des Auftrags.

17.2  Diese vertragliche Verschwiegenheitspflicht gilt jedoch nicht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder gegenüber einem zur Verschwiegenheit verpflichteten berufsmäßigen Parteienvertreter, insbesondere in einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Kunden (zB Honorarklage), soweit dies zur Wahrung der Rechte von FUTUREWEB erforderlich ist.

17.3  Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass FUTUREWEB gesetzlich oder behördlich verpflichtet sein kann, Auskünfte über den Kunden zu erteilen bzw Inhalte des Kunden auf der gehosteten Website zu entfernen. Aus der ordnungsgemäßen Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen von FUTUREWEB kann dem Kunden kein Schadenersatzanspruch entstehen. 

17.4  Unbeschadet dieser Verschwiegenheitspflicht ist FUTUREWEB bis auf schriftlichen Widerruf berechtigt, den Kunden sowie allenfalls eine Kurzbeschreibung der für ihn erbrachten Leistung in deren Referenzliste aufzunehmen und diese Angaben für Werbe- und Präsentationszwecke auf jegliche lautere Art, insbesondere auch im Internet, zu verwenden. Ansonsten erfordert jede Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen durch einen der Vertragspartner, die über die Tatsache der Auftragserteilung und deren elementare Parameter (Firmenname und Adresse, grobe Auflistung der abzudeckenden Anwendungsbereiche, ungefähre Anzahl der Anwender udgl) hinausgeht, die nachweisliche Zustimmung des anderen Vertragspartners.

17.5  FUTUREWEB wird alle zumutbaren und dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen ergreifen, um die bei ihr gespeicherten Daten des Kunden zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei FUTUREWEB gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw diese weiterzuverwenden, so haftet FUTUREWEB dem Kunden nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

 

 

§ 18

Eigentumsvorbehalt

18.1  FUTUREWEB behält sich das Eigentum an dem Kunden gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor.

18.2  Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Kunden sowie bei einer erheblichen Verletzung von Sorgfalts- oder Obhutspflichten gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch FUTUREWEB nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, FUTUREWEB teilt dies dem Kunden ausdrücklich mit.

 

 

§ 19

Widerrufsrecht für Verbraucher

19.1  Ist der Kunde Verbraucher und hat er einen Vertrag mit FUTUREWEB im Fernabsatz (zB ausschließlich per E-Mail oder über den Web-Shop) oder außerhalb von Geschäftsräumen über den Erwerb von Waren abgeschlossen, so kann er vom abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem er oder ein von ihm benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt, ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dieses Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Waren nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf seine Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG).  

19.2  Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher der Futureweb GmbH (Innsbruckerstraße 7, A-6380 St. Johann in Tirol, E-Mail: info@futureweb.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Verbraucher kann dafür das auf unserer Website abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist.

19.3  Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, wird FUTUREWEB alle bereits erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei FUTUREWEB eingegangen ist. FUTUREWEB kann die Rückzahlung verweigern, bis die Waren wieder zurückerhalten wurden oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

19.4  Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er FUTUREWEB über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an oben ersichtliche Adresse zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Die Kosten der Rücksendung der Ware hat der Kunde zu tragen.

19.5  Ist der Kunde Verbraucher und hat er einen Vertrag mit FUTUREWEB im Fernabsatz (zB ausschließlich per E-Mail oder über den Web-Shop) oder außerhalb von Geschäftsräumen über die Erbringung von Dienstleistungen (zB Webhosting, Erstellung einer Website, Anfertigung von Lichtbildern, Nutzung des Portal-Managers etc) oder über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeichert sind abgeschlossen, so kann er vom abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss zurücktreten. Zur Ausübung des Widerrufsrechts gilt § 19.2 analog. FUTUREWEB wird die Dienstleistung erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erbringen bzw die digitalen Inhalte zur Verfügung stellen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung bzw die digitalen Inhalte bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht bzw zur Verfügung gestellt werden und er gleichzeitig zur Kenntnis nimmt, dass er vom Vertrag nicht mehr zurücktreten kann, wenn die Dienstleistung während aufrechter Widerrufsfrist vollständig erbracht bzw die digitalen Inhalte zur Verfügung gestellt wurden. FUTUREWEB wird dem Kunden bereits getätigte Zahlungen im Fall des berechtigten Widerrufs zurückerstatten. Der Kunde hat FUTUREWEB im Fall eines rechtzeitigen Widerrufs nach ausdrücklichem Verlangen zur Erbringung der Dienstleistung und nicht vollständiger Leistungserbringung durch FUTUREWEB aber einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Unternehmer bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.

 

 

§ 20

Datenschutz

Es gilt unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.futureweb.at/datenschutz/. Sie bildet einen integrierten Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

 

D.

ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN

 

§ 21

Schlussbestimmungen

21.1  Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen haben schriftlich zu erfolgen. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von FUTUREWEB erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn FUTUREWEB hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt. Alle Mitteilungen und Erklärungen des Kunden, welche dieses Vertragsverhältnis betreffen, haben schriftlich zu erfolgen.

21.2  Der Kunde hat FUTUREWEB Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gilt sie erst dann als zugegangen (§ 12 ECG), wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.  

21.3  Auf das Vertragsverhältnis zwischen FUTUREWEB und dem Kunden findet das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss aller bi- und/oder multilateraler Abkommen betreffend den Kauf beweglicher Sachen, insbesondere unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge betreffend den internationalen Warenkauf (= „UN- Kaufrecht” / „CISG“ / „Wiener Kaufrechtsübereinkommen“), sowie unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und Rom-I Anwendung. Ist der Kunde Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Österreichs, so finden trotz dieser Rechtswahl alle zwingenden Bestimmungen für Verbraucher, die die Rechtsordnung jenes Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, Anwendung (Artikel 6 Rom-I-VO).

21.4  Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder seinen Wohnsitz oder geschäftlichen Hauptsitz außerhalb Österreichs hat, ausschließlich das Gericht am Sitz von FUTUREWEB zuständig. FUTUREWEB ist aber auch berechtigt, jeden anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu wählen.

21.5  Ist der Kunde Verbraucher, wird als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle der Internet-Ombudsmann (https://www.ombudsmann.at) bzw die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte  (https://www.verbraucherschlichtung.or.at) tätig. Der Kunde kann bei Streitigkeiten diese Schlichtungsstelle anrufen. Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass FUTUREWEB nicht verpflichtet ist, diese Stelle zur Streitschlichtung einzuschalten oder sich ihr zu unterwerfen, und dass FUTUREWEB im Falle einer Streitigkeit erst entscheiden wird, ob einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren zugestimmt wird oder nicht.

21.6  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung oder dem mutmaßlichen Willen von FUTUREWEB entspricht oder dem am nächsten kommt.

 

  Futureweb GmbH
Innsbruckerstraße 7
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Österreich
Tel: +43 5352 65335
Fax +43 5352 65335 - 777
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https://www.futureweb.at

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